Schulbus
Anspruch auf eine Beförderung mit dem Schulbus haben alle Kinder, die weiter als 2 km von der Schule entfernt wohnen
oder
wenn der Schulweg von der Polizei als gefährlich eingestuft wird.
Sie können bereits bei der Schulanmeldung oder bei der Aufnahme an unserer Schule die Beförderung mit dem Schulbus beantragen.